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Große KarnevalsgesellschaftNarrenzunft Remagenvon 1933 e.V. Tickets

Karnevalszug in Remagen

Am Karnevalssonntag, Start um 14:11 Uhr

Traditionell am Karnevalssonntag zieht der Karnevalszug durch die Straßen von Remagen. Um 14:11 Uhr startet der närrische Lindwurm an der Ecke Goethestraße/Alte Straße, bevor er über die Frankenstraße in Richtung Innenstadt läuft. Zweimal wird der Marktplatz passiert, es geht vorbei am Bahnhof und, solange Vater Rhein es zulässt, über die Rheinpromenade. Auflösung ist wieder an der Seniorenresidenz.

Bei Zugleiter Eduard Krahe werden Anmeldungen von bunten Wagen und fröhlichen Fußgruppen gerne entgegengenommen. Ihr könnt euch direkt hier über das Formular anmelden.

Zur Anmeldung

Ablauf

  1. 13:30 UhrZugaufstellungAlte Straße, Friesenstraße
  2. 14:11 UhrStart des ZugsEcke Goethestraße/Alte Straße
  3. ZielAuflösungan der Seniorenresidenz Curanum

Zugweg

  1. Alte Straße
  2. Friesenstraße
  3. Frankenstraße
  4. Falterer Pfad
  5. Karmeliterstraße
  6. Von-Lassaulx-Straße
  7. Marktstraße
  8. Bachstraße
  9. Drususplatz
  10. Drususstraße
  11. Deichweg
  12. Rheinpromenade
  13. Fährgasse
  14. Seelenstraße
  15. Geschwister-Scholl-Straße
  16. Drusustraße
  17. Drususplatz
  18. Bachstraße
  19. Marktstraße
  20. Alte Straße
  21. Seniorenresidenz Curanum

Bei Hochwasser wird der Zug kurzfristig umgeleitet.

Wichtige Informationen der Stadtverwaltung Remagen

  • Den Zugteilnehmern ist es nicht gestattet, Konfetti in jeglicher Form zu verwenden. Es ist somit auch nicht gestattet, Konfetti-Shooter zu benutzen, die Besucher des Umzuges mit Konfetti zu bewerfen oder die öffentliche Straße hiermit zu verschmutzen.
  • Der bei den Zugteilnehmern anfallende Müll, insbesondere leere Kartons, ist ausschließlich im aufgestellten Container am alten Friedhof (Stadtpark) in der „Alte Straße“ abzuladen. Es wird untersagt, den Müll an anderen öffentlichen Stellen zu entsorgen.
  • Alle Zugteilnehmer werden gebeten, auf die Aushändigung und Verwendung von Glasflaschen zu verzichten.
  • Die Teilnehmer haben die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten.

Hinweise für Wagen und Gruppen

Begleitpersonal

Bei PKW/LKW sind 2 Begleitpersonen, bei Zugfahrzeugen mit Anhängern 4 Begleitpersonen verpflichtend. Diese müssen mindestens 16 Jahre alt sein, Warnwesten tragen und vor sowie während des Zugs keinen Alkohol konsumieren.

Betriebserlaubnis

Mit Erlass vom 22. Oktober 2018 hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz darauf hingewiesen, dass aufgrund bundesweit geltender Vorschriften (Zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen) für jedes bei Brauchtumsveranstaltungen eingesetzte Fahrzeug (Zugfahrzeug und Anhänger) eine Betriebserlaubnis vorliegen muss.

Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis benötigen ein Gutachten nach § 21 StVZO, das von einem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr beziehungsweise von einem Prüfsachverständigen zu erstellen ist.

Die Bescheinigungen sind beim Karnevalsumzug vom Wagenverantwortlichen mitzuführen und dem Zugleiter auf Verlangen vorzulegen. Fahrzeuge ohne die notwendigen Bescheinigungen dürfen am Karnevalszug nicht teilnehmen.

Das in der Vergangenheit erstellte Brauchtumsgutachten wird nicht mehr anerkannt.

Maximalabmessung

Die Wagen dürfen die Abmessungen (Länge: 6,60 Meter zzgl. 1,40 Meter Deichsel; Breite: 2,30 Meter; Höhe: 3,60 Meter) nicht überschreiten.

Haftpflichtschutz

Fahrzeuge, Tiere und sonstige Zugteilnehmer sind durch eigenen Haftpflichtschutz zu versichern. Ein Versicherungsschutz durch die KG Narrenzunft für Schäden, die durch Fahrzeuge von teilnehmenden Gruppen verursacht wurden, besteht nicht.

Im Hinblick auf den Personentransport bei den An- und Abfahrten empfehlen wir dringend, den Erlass des Ministeriums vollständig zu lesen und zu beachten.

Fahrzeugführer

Führer von Fahrzeugen halten bitte Rücksprache mit ihrer KFZ-Versicherung und führen eine Erlaubnis des TÜV oder der UVV im Wagen mit sich.

Beschallung

Eigene Beschallung ist grundsätzlich erlaubt, jedoch ist darauf zu achten, dass Musikkapellen in ihren Darbietungen nicht gestört werden.

Eigenmoderation

Es wird gebeten, von Eigenmoderation abzusehen.

Zuganmeldung

Wir freuen uns auf eure Teilnahme am Remagener Karnevalszug. Bitte füllt die Angaben sorgfältig aus. Mit dem Absenden öffnet sich euer E-Mail-Programm mit einer fertigen Nachricht an die Zugleitung.

Fragen zum Zug: festkomitee@narrenzunft-remagen.de

Wir nehmen teil als